1. Generelle Bestimmungen
Sofern keine schriftliche Vereinbarung zwischen Tropica Aquarium Plants A/S, nachstehend bezeichnet als „Verkäufer”, und dem Käufer ausdrücklich eine andere Bestimmung vorsieht, erfolgt jede Lieferung auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die somit einen integrierten Teil der Vertragsgrundlage zwischen Verkäufer und Käufer ausmachen.
Keine Abweichung von einer Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen kann für angenommen gehalten werden, es sei denn, die Abweichung wurde spezifisch und schriftlich vom Verkäufer bestätigt worden.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet etwaiger entgegenstehender oder abweichender Bestimmungen in dem vom Käufer erteilten Auftrag, hierunter etwaige allgemeine Geschäftsbedingen des Käufers, Bestätigungen oder sonstige, vom Käufer erstellte Urkunden, und zwar unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt diese vom Käufer übersandt worden sind. Die Unterlassung durch den Verkäufer, gegen den Inhalt solcher Urkunden Einspruch zu erheben, gilt nicht als dessen Annahme einer Abweichung von den Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Aufträge und Preise
Die Preise werden gemäß der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung des Käufers geltenden Verfügungsliste berechnet.
Sämtliche angeführte Preise verstehen sich ausschl. MwSt. und auf Basis der Lieferbedingung Ex Works (Incoterms 2020).
Die Ware wird vorbehältlich des Zwischenverkaufes angeboten. Das Angebot versteht sich vorbehältlich ausgekaufter Ware, ausfallender Lieferung durch Zulieferanten des Verkäufers und Druckfehlern.
Der endgültige Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer ist erst mit der Verpackung des Liefergutes durch den Verkäufer zustande gekommen.
3. Widerruf
Der Widerruf eines Auftrages durch den Käufer wird nur nach diesbezüglicher ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Verkäufer angenommen.
4. Lieferung, Untersuchungspflicht und Mängelrüge
Ein von dem Verkäufer angegebener Lieferzeitpunkt versteht sich ausschließlich als Richttermin.
Die Lieferbedingungen verstehen sich Ex Works (Incoterms 2020), es sei denn, der Verkäufer nimmt es an, das Liefergut zu übersenden.
Der Verkäufer nimmt die Übersendung des Liefergutes nur nach diesbezüglicher ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung mit dem Käufer an. Diese Leistung stellt der Verkäufer dem Käufer in Rechnung. Jeder Transport erfolgt mit dem üblichen Transportmittel und auf der üblichen Transportstrecke des Verkäufers.
Beim Versand von Pflanzen und Plant Care zur Lieferung in der EU bzw. im EWR erfolgt die Lieferung auf Basis DAP (Incoterms 2020) zum Bestimmungsort des Käufers, wenn keine andere konkrete schriftliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart worden ist. Die Lieferung gilt mit ihrer Bereitstellung beim Käufer zum Abladen als erfüllt, so dass der Käufer die Gefahr beim Abladen trägt.
Beim Versand von Pflanzen zur Lieferung außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt die Lieferung auf Basis CPT (Incoterms 2020) zum Bestimmungsort des Käufers, wenn keine andere konkrete schriftliche Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart worden ist. Die Lieferung gilt mit ihrer Übergabe an den ersten Frachtführer als erfüllt, so dass der Käufer die Gefahr während des Transportes trägt.
Die Lieferbedingungen für den Versand von Plant Care zur Lieferung außerhalb der EU bzw. des EWR sind nach näherer schriftlicher Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer festzulegen.
Beim Empfang des Liefergutes hat der Käufer die Ware darauf hin zu überprüfen, dass sie intakt und unbeschadet ist. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Käufer dies unverzüglich dem Fahrer durch Vermerk auf dem Frachtbrief und dem Verkäufer direkt schriftlich durch Bilddokumentation mitzuteilen. Wenn der Käufer nicht unverzüglich beim Empfang des Liefergutes etwaige Mängel rügt, kann später keine Mängelrüge wegen sichtbarer Mängel erhoben werden.
Bei sonstigen Mängeln hat der Käufer gegenüber dem Verkäufer diese schriftlich mit Bilddokumentation zu beanstanden, und zwar so bald wie möglich und spätestens 3 Tage nach Erhalt des Liefergutes. Erfolgt die Beanstandung nicht rechtzeitig, verliert der Käufer sein Recht, Mängel, die er zu diesem Zeitpunkt hätte feststellen können oder sollen, zu rügen.
Dem Käufer wird angeraten, diejenigen Richtlinien auf der Homepage des Verkäufers zur Verwendung und Pflege der Ware zu befolgen und auch selbst die hierfür erforderlichen Informationen einzuholen. Es obliegt dem Käufer, die Ware so zu verwenden und so zu pflegen, dass sie nicht beschädigt wird.
5. Annahmeverzug
Kann die Lieferung auf Grund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, nicht erfolgen, steht es dem Verkäufer zu, eine Rechnung zu übersenden, als wäre die Lieferung geschehen. Die Gefahr für das Liefergut geht auf den Käufer über, als wäre die Lieferung geschehen.
Der Käufer ist außerdem dazu verpflichtet, dem Verkäufer Kosten und etwaige Verluste zu erstatten, die ihm wegen der Nichtlieferung auf Grund der vom Käufer zu vertretenden Umstände entstanden sind.
6. Zahlung, Eigentumsvorbehalt und Sicherheitsleistung
Die Zahlungsbedingungen sind der Rechnung zu entnehmen. Wenn der Käufer die Zahlungsbedingungen nicht einhält, hat der Käufer Zinsen mit einem Zinssatz gemäß den diesbezüglichen Bestimmungen im dänischen Zinsgesetz (renteloven) zu zahlen, es sei denn, dass in der Rechnung ein höherer Zinssatz angeführt ist.
Bei jeder Einzahlung ist der Käufer gebeten, den Kundennamen und die Rechnungsnummer anzuführen. Die Bankangaben für die Einzahlung gehen aus der Rechnung hervor.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist leitet der Verkäufer sein Mahnverfahren ein.
Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen durch den Käufer für eine oder mehrere Lieferungen, ist der Verkäufer dazu berechtigt, sämtliche weitere Lieferungen an den Käufer zurückzuhalten, unabhängig davon, ob zwischen den Lieferungen unter sich ein Zusammenhang besteht oder nicht. Ferner ist der Verkäufer dazu berechtigt, das Konto des Käufers bei sich zu sperren.
Der Käufer ist unter keinen Umständen dazu berechtigt, Aufrechnung mit Zahlungsforderungen des Verkäufers vorzunehmen oder sonst wie eine Zahlung als Sicherheit für eine etwaige Forderung gegen den Verkäufer zurückzubehalten.
Ungeachtet, ob die Lieferung erfolgt hat, bleibt das Liefergut bis zur Zahlung der vollen Kaufsumme einschließlich etwaiger Zinsen und sonstiger Kosten Eigentum des Verkäufers.
Dem Verkäufer steht es bei oder nach der Erteilung des Auftrages jederzeit zu, vom Käufer eine ausreichende Sicherheitsleistung für die termingerechte Zahlung der Kaufsumme, der Zinsen und sonstiger Kosten zu verlangen.
7. Datenschutzpolitik
Der Verkäufer verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den einschlägigen dänischen Rechtsvorschriften. Es sei hier auf die Datenschutzpolitik des Verkäufers hingewiesen, die auf der Homepage des Verkäufers zu finden ist.
8. Immaterielle Rechte
Sämtliche immaterielle Rechte an dem Liefergut gehört dem Verkäufer.
9. Mängelhaftung
Bei rechtzeitiger Beanstandung durch den Käufer wegen mangelhafter Lieferung wird der Verkäufer nach seiner Wahl dem Käufer eine Gutschrift wegen des mangelhaften Teils des Liefergutes ausstellen oder eine Neulieferung des mangelhaften Teils des Liefergutes in Verbindung mit der Lieferung von dem nächsten Auftrag des Käufers vornehmen.
Darüber hinaus kann der Käufer keine Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen und dabei auch keine Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer erheben.
10. Haftung wegen Verzögerung
Der Verkäufer haftet nicht für eine Verzögerung. Aus diesem Grund kann der Käufer keine Gewährleistungsansprüche wegen Verzögerung gegen den Verkäufer geltend machen und dabei auch keine Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer erheben.
Der Verkäufer haftet nicht für eine während des Transportes des Liefergutes entstandene Verzögerung. Aus diesem Grund kann der Käufer keine Gewährleistungsansprüche wegen einer solchen, während des Transportes entstandenen Verzögerung gegen den Verkäufer geltend machen und dabei auch keine Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer erheben.
Wenn der Verkäufer die Gefahr während des Transportes trägt, und das Liefergut auf Grund einer Verzögerung während des Transportes beschädigt oder verschlechtert wird, und der Käufer dabei rechtzeitigt beanstandet, wird der Verkäufer nach seiner Wahl dem Käufer eine Gutschrift wegen des beschädigten bzw. verschlechterten Teils des Liefergutes ausstellen oder eine Neulieferung des beschädigten bzw. verschlechterten Teils des Liefergutes in Verbindung mit der Lieferung von dem nächsten Auftrag des Käufers vornehmen. Darüber hinaus kann der Käufer keine Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer geltend machen und dabei auch keine Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer erheben.
11. Höhere Gewalt
Sollte sich die Lieferung des Verkäufers bzw. eine mangelfreie oder rechtzeitige Lieferung verzögern oder gar verhindert werden, und zwar auf Grund von Umständen, die sich der Kontrolle des Verkäufers entziehen, die er nicht hätte vorhersehen können, und die er nicht überwinden kann, liegt höhere Gewalt vor, die keine Nichterfüllung des Verkäufers gegenüber dem Käufer ausmacht.
Höhere Gewalt machen folgende Situationen aus, ohne sich jedoch darauf zu beschränken: Krieg, Terror, Brand, Arbeitskonflikt, Importrestriktionen, Exportrestriktionen, Betriebsausfälle, Transportschwierigkeiten, Rohwarenmangel, außergewöhnliche Naturereignisse, Witterungsverhältnisse, Krankheitsausbrüche, Epidemien, Pandemien, staatliche Eingriffe und Anordnungen oder Verbote, die auf den Betrieb des Verkäufers und/oder den seiner Zulieferanten einwirken.
Im Falle einer höheren Gewalt-Situation kann der Verkäufer nach seiner Wahl durch eine baldigst an den Käufer zu übersendende schriftliche Mitteilung die Lieferung um die Dauer der höheren Gewalt (Anzahl von Tagen) verschieben, oder er kann ganz oder teilweisen den Auftrag des Käufers kündigen.
12. Produkthaftung
Der Verkäufer haftet für etwaige, durch das Produkt verursachte Schäden nach den diesbezüglichen einschlägigen dänischen Rechtsvorschriften, wobei jedoch die Haftung des Verkäufers sich auf die Höhe von maximal DKK 500.000,00 je verursachten Schaden beschränkt.
Der Verkäufer kann nie wegen Folgeschäden und Folgeverlusten haftbar gemacht werden.
Der Verkäufer kann niemals wegen Betriebsausfalls, Ertragsausfalls, Zeitverlustes, Verlustes von Goodwill oder anderen indirekten bzw. nicht finanziellen Verlustes haftbar gemacht werden.
Sofern der Verkäufer wegen eines etwaigen, einem Dritten durch das Produkt verursachten Schaden in Anspruch genommen wird, ist der Käufer dazu verpflichtet, den Verkäufer wegen jeder solcher Haftung schadlos zu halten, die über seine Haftung gemäß obigen Bestimmungen hinausgeht.
Der Käufer ist dazu verpflichtet, sich bei dem für etwaige, wegen einer Lieferung des Verkäufers an den Käufer vom Dritten gegen den Verkäufer erhobene Schadenersatzansprüche zuständigen Gericht verklagen zu lassen.
13. Anzuwendendes Recht und Gerichtstand
Streitigkeiten wegen einer Lieferung des Verkäufers, wegen des Auftrages, wegen der Vertragsgrundlage sowie wegen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nach dänischem Recht zu entscheiden, es sei denn, dass das internationale Privatrecht (IPR) oder CISG den Vorrang hat.
Zuständig als Gerichtsstand wegen einer gegen den Verkäufer erhobenen Klage ist das Amtsgericht Aarhus.
Der Käufer kann beim Amtsgericht Aarhus oder bei seinem allgemeinen Gerichtstand nach der Wahl des Verkäufers verklagt werden.
Dies ist eine deutsche Übersetzung der originalen dänischen Fassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tropica Aquarium Plants A/S. Im Falle einer Nichtübereinstimmung zwischen der deutschen Übersetzung und der dänischen Originalfassung, hat die dänische Fassung Vorrang.
Jüngste Fassung: 16. März 2021